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Workations – so geht’s

Workation – Urlaub oder Arbeit?

Heutzutage ist Workation in aller Munde: Entspannt den Urlaub etwas verlängern ohne dass der Arbeitgeber dabei auf die Arbeitskraft verzichten muss. Doch was versteht man eigentlich darunter und wie können Arbeitgeber und -nehmer unterstützt werden, wenn das Thema Workation im Raum steht?

Was sind Workations?

Workation ist ein zusammengesetztes Wort aus „work“ (Arbeit) und „vacation“ (Urlaub). Dabei ist damit nicht gemeint, dass man im Urlaub arbeiten muss, sondern dass eine Kombination stattfinden soll. So kann der Arbeitnehmer beispielsweise erst im Urlaub sein und danach dort noch eine Zeit lang arbeiten oder der Arbeitnehmer kann an einem Ort arbeiten, an dem er normalerweise lediglich im Urlaub hinkommen würde. In aller Kürze ist Workation ein zeitlich befristetes, mobiles Arbeiten in der Regel im Ausland. Dabei geht es eben explizit nicht darum, dass sich der Lebensmittelpunkt oder der Wohnsitz in ein anderes Land verlegt.

Begriffe, die synonym verwendet werden, sind u.a. International Remote Work oder mobiles Arbeiten im Ausland, wobei sich Workation in den meisten Fällen durchgesetzt hat.

Ist der Arbeitgeber zum Angebot von Workations verpflichtet?

Workations anzubieten ist grundsätzlich ein freiwilliges Angebot was ein Arbeitgeber, ein Unternehmen machen kann. Da heutzutage aber der Kampf um die Fachkräfte entbrannt ist, kann der Arbeitgeber mit dem Benefit „Workation“ punkten. Denn es ist heute üblich, dass insbesondere im Rahmen von Bewerbungsgesprächen immer wieder das Thema Workation aufkommt, da Arbeitnehmer immer mehr flexibel sein wollen. Fehlt diese Möglichkeit, kann dies sogar zu Absagen führen.

Was gilt es bei Workations aus Arbeitgebersicht zu beachten?

Bei Workations kommen verschiedene Aspekte, wie Sozialversicherung, Steuer und arbeitsrechtliche Themen zum Tragen. Dabei gibt es Dienstleister, die sich genau auf dieses Themenfeld spezialisiert haben.

Einer davon ist „jobbaticGo“. Das Angebot umfasst dabei alles: Von den notwendigen Dokumenten bis hin zur Administration. Es ist sowohl für Arbeitnemer- als auch Arbeitgeberseite als Anleitung zur Durchführung erfolgreicher Workations gedacht.

Wie können Arbeitgeber Workations anbieten? Was ist dabei zu beachten?

Das Angebot von „jobbaticGo“ individuell auf das jeweilige Unternehmen angepasst. Es werden rechtliche Rahmenbedingungen abgesteckt und Einzelfragen besprochen. Auch eine stetige Aktualisierung ist inbegriffen, falls es zu relevanten Änderungen in den unterschiedlichen Ländern kommt. Dabei kann der Arbeitgeber selbst aussuchen, welche Länder er für Workations anbieten möchte und wie lange diese maximal dauern sollen. Grundsätzlich gibt es eine Höchstdauer von 40 Tagen, die im Rahmen der sog. A1-Bescheinigung gedeckt sind.

Möchte nun ein Arbeitnehmer eine Workation beantragen durchläuft diese Anfrage ein Genehmigungsverfahren an dessen Ende eine Risikobewertung steht. Diese ist dann Grundlage für den Arbeitgeber den Fall zuzulassen oder abzulehnen.

Dabei läuft „jobbaticGo“ über eine Plattform, auf der das gesamte Verfahren von Länderauswahl bis hin zur Genehmigung abläuft.

Wenn du noch weitere Einzelheiten zur Thematik Workation erfahren möchtest, dann höre gerne in die Podcastfolge „Workations für ArbeitnehmerInnen“ mit dem Gründer von „jobbaticGo“ Uwe Michaelis rein.

Wenn du deinen Arbeitsvertrag prüfen möchtest oder deine Vertragsmuster überabreiten möchtest, dann melde dich gerne bei mir unter kontakt@arbeitsrecht-sideri.de